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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Anhänger mit Traktor hinter Pkw (Teil 1)
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<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 45447" data-attributes="member: 730"><p><strong><u><span style="font-size: 15px">Anhänger mit Traktor hinter Pkw</span></u></strong></p><p></p><p><strong><span style="color: #3333ff">Passt der Anhänger zum Einsatzzweck / Auto?</span></strong></p><p></p><p>Ich will hier kurz drei verschiedene Anhängerarten ansprechen:</p><p></p><p>- ungebremste kleine Einachs-Anhänger mit zulässigen Gesamtgewichten ab 600 bis zu 750 Kg.</p><p>Diese können im allgemeinen Nutzlasten von 400 und 600 Kg transportieren.</p><p></p><p>- mit Auflaufbremse ausgerüstete Ein- und Tandemachs-Anhänger, die auf zulässige</p><p>Gesamtgewichte von 1000 Kg und 2000 Kg ausgelegt sind können Nutzlasten zwischen 750 Kg und</p><p>1500 Kg transportieren.</p><p></p><p>- Speziell ausgelegte Anhänger für den Kfz-Transport, so genannte Autotransportanhänger. Diese</p><p>sind speziell in ihrer Bauart für den Transport von Fahrzeugen vorgesehen. Diese haben meist</p><p>keinen Holzboden sondern Riffelbleche, in welche beim Transport Keile eingehackt werden</p><p>können. Weiterhin sind Befestigungspunkte für Zurrgurte oder Zurrketten ausgerüstet. Es gibt sie</p><p>in unterschiedlichen Bauarten, Ein-, Tandem- oder Zweiachser. Auch ist hier auf die Nutzlast zu</p><p>achten.</p><p></p><p></p><p><strong><span style="color: #3333ff">Passt mein Pkw zum Anhänger?</span></strong></p><p></p><p>So, nun habe ich meinen Anhänger gefunden, jetzt muss das Auto nur noch in der Lage sein den Anhänger zu ziehen. Der § 42 STVZO legt hier die Obergrenze für ein Pkw-Gespann großzügig aus, mit einem „tatsächlichem“ (also augenblicklichen) Anhänger-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dies ist aber nur in Ausnahmenfällen möglich, es wird hier meist ein Pkw-Geländewagen oder Minitransporter (VW Bus usw.) vorausgesetzt. Diese dürfen nämlich einen Anhänger bis zum 1,5fachen seines zulässigen Gesamtgewichtes an die Anhängerkupplung / -hacken nehmen. Bei einem normalen Pkw ist dieser Höchstwert gem. § 42 auf die Formel 1:1 beschränkt.</p><p></p><p><strong><u><span style="color: #ff0033">WICHTIG!!!</span></u></strong> Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben immer die Vorgaben de Kfz-Hersteller für das jeweilige Fahrzeug. Also nicht nur auf die Theorie der STVZO sehen, sondern schaut in den Fahrzeugschein des Pkw. Dort ist die<strong><span style="color: #000000"> <u>Anhängelast</u></span></strong> vermerkt, welche Ihr wirklich mitführen dürft. Sie ist auf das Gewicht bezogen, das augenblicklich an der Anhängekupplung dran hängt – und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.</p><p></p><p>Was der Pkw auf dieser Grundlage verträgt, steht im Fz.schein bzw. Fz.brief unter der Ziffer 28 und 29, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1, steht es im Feld 0.1 und 0.2.</p><p></p><p>Liegt das Auto mit seiner Anhängelast gem. Ziffer 28 / 0.1 bzw. 29 / 0.2 über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, braucht man sich in punkto Zuladung und Fahrstabilität keine Sorgen machen. Auch wenn sich die Anhängelast des Pkw mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers deckt, ist alles noch auf der grünen Seite.Liegt dieses Gewicht über dem Limit des Pkw, wird es kritisch: Nach Maßgabe des Unterschieds dürft ihr den Anhänger dann nicht mehr voll beladen.</p><p></p><p>Beispiel: 400 Kilogramm steht im Fz.schein unter Ziffer 29. Einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 600 Kilogramm (Leergewicht 200 Kg / Nutzlast 400 Kg) hängt ihr an den Pkw. Jetzt dürft ihr max. 200 Kg auf den Anhänger laden.</p><p></p><p><strong>Zu beachten ist bei Pkw mit Anhänger die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.</strong></p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rüdiger</p><p></p><p style="text-align: center"><span style="font-size: 10px">Der Teil 2 (Ladungssicherung) folgt in Kürze </span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 45447, member: 730"] [b][u][size="4"]Anhänger mit Traktor hinter Pkw[/size][/u][/b] [b][color=#3333ff]Passt der Anhänger zum Einsatzzweck / Auto?[/color][/b] Ich will hier kurz drei verschiedene Anhängerarten ansprechen: - ungebremste kleine Einachs-Anhänger mit zulässigen Gesamtgewichten ab 600 bis zu 750 Kg. Diese können im allgemeinen Nutzlasten von 400 und 600 Kg transportieren. - mit Auflaufbremse ausgerüstete Ein- und Tandemachs-Anhänger, die auf zulässige Gesamtgewichte von 1000 Kg und 2000 Kg ausgelegt sind können Nutzlasten zwischen 750 Kg und 1500 Kg transportieren. - Speziell ausgelegte Anhänger für den Kfz-Transport, so genannte Autotransportanhänger. Diese sind speziell in ihrer Bauart für den Transport von Fahrzeugen vorgesehen. Diese haben meist keinen Holzboden sondern Riffelbleche, in welche beim Transport Keile eingehackt werden können. Weiterhin sind Befestigungspunkte für Zurrgurte oder Zurrketten ausgerüstet. Es gibt sie in unterschiedlichen Bauarten, Ein-, Tandem- oder Zweiachser. Auch ist hier auf die Nutzlast zu achten. [b][color=#3333ff]Passt mein Pkw zum Anhänger?[/color][/b] So, nun habe ich meinen Anhänger gefunden, jetzt muss das Auto nur noch in der Lage sein den Anhänger zu ziehen. Der § 42 STVZO legt hier die Obergrenze für ein Pkw-Gespann großzügig aus, mit einem „tatsächlichem“ (also augenblicklichen) Anhänger-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dies ist aber nur in Ausnahmenfällen möglich, es wird hier meist ein Pkw-Geländewagen oder Minitransporter (VW Bus usw.) vorausgesetzt. Diese dürfen nämlich einen Anhänger bis zum 1,5fachen seines zulässigen Gesamtgewichtes an die Anhängerkupplung / -hacken nehmen. Bei einem normalen Pkw ist dieser Höchstwert gem. § 42 auf die Formel 1:1 beschränkt. [b][u][color=#ff0033]WICHTIG!!![/color][/u][/b][color=#ff0033] [/color]Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben immer die Vorgaben de Kfz-Hersteller für das jeweilige Fahrzeug. Also nicht nur auf die Theorie der STVZO sehen, sondern schaut in den Fahrzeugschein des Pkw. Dort ist die[b][color=#000000] [u]Anhängelast[/u][/color][/b] vermerkt, welche Ihr wirklich mitführen dürft. Sie ist auf das Gewicht bezogen, das augenblicklich an der Anhängekupplung dran hängt – und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Was der Pkw auf dieser Grundlage verträgt, steht im Fz.schein bzw. Fz.brief unter der Ziffer 28 und 29, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1, steht es im Feld 0.1 und 0.2. Liegt das Auto mit seiner Anhängelast gem. Ziffer 28 / 0.1 bzw. 29 / 0.2 über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, braucht man sich in punkto Zuladung und Fahrstabilität keine Sorgen machen. Auch wenn sich die Anhängelast des Pkw mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers deckt, ist alles noch auf der grünen Seite.Liegt dieses Gewicht über dem Limit des Pkw, wird es kritisch: Nach Maßgabe des Unterschieds dürft ihr den Anhänger dann nicht mehr voll beladen. Beispiel: 400 Kilogramm steht im Fz.schein unter Ziffer 29. Einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 600 Kilogramm (Leergewicht 200 Kg / Nutzlast 400 Kg) hängt ihr an den Pkw. Jetzt dürft ihr max. 200 Kg auf den Anhänger laden. [b]Zu beachten ist bei Pkw mit Anhänger die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.[/b] Gruß Rüdiger [CENTER][size="2"]Der Teil 2 (Ladungssicherung) folgt in Kürze [/size][/CENTER] [/QUOTE]
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