Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Druckluftanlage eintragungspflichtig?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="kohlemann" data-source="post: 312444" data-attributes="member: 151"><p>Hallo</p><p>Ich weiß nicht,ob heute Änderungen durch die neuen Papiere erfolgt sind,</p><p>aber eine nachgerüstete Druckluftanlage mußte früher immer vom Tüv abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.Wenn wir in der Deutzwerkstatt eine Druckluftanlage angebaut haben,mußte der Traktor anschließend immer zum Tüv zum Überprüfen der Funktionsfähigkeit mittels Manometer und Sichtprüfung und Eintragung in den Fahrzeugpapieren.Da es sich um ein Sicherheitsrelevantes Bauteil handelt,kann ich mir nicht vorstellen,das es heute viel anders gehandhabt wird.Eine ABE oder ein Teilegutachten ist meiner Meinung auch Quatsch denn sie bescheinigt ja nicht den ordnungsgemäßen Einbau und ob die Anlage richtig funktioniert.Der Tüv muß die Drücke kontrollieren und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage <strong>nach dem Einbau</strong> bescheinigen.</p><p>Gruß Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kohlemann, post: 312444, member: 151"] Hallo Ich weiß nicht,ob heute Änderungen durch die neuen Papiere erfolgt sind, aber eine nachgerüstete Druckluftanlage mußte früher immer vom Tüv abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.Wenn wir in der Deutzwerkstatt eine Druckluftanlage angebaut haben,mußte der Traktor anschließend immer zum Tüv zum Überprüfen der Funktionsfähigkeit mittels Manometer und Sichtprüfung und Eintragung in den Fahrzeugpapieren.Da es sich um ein Sicherheitsrelevantes Bauteil handelt,kann ich mir nicht vorstellen,das es heute viel anders gehandhabt wird.Eine ABE oder ein Teilegutachten ist meiner Meinung auch Quatsch denn sie bescheinigt ja nicht den ordnungsgemäßen Einbau und ob die Anlage richtig funktioniert.Der Tüv muß die Drücke kontrollieren und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage [B]nach dem Einbau[/B] bescheinigen. Gruß Ralf [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Druckluftanlage eintragungspflichtig?
Oben