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<blockquote data-quote="agp8x" data-source="post: 625614" data-attributes="member: 26043"><p>Theorethisch darfst du den 6005 dann nicht mit dem B oder L Führerschein fahren. Aus B fällt er wegen der zGM, und L gilt nur für "<strong>Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart</strong> zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden". Genau die Felder J und 4 dokumentieren das. Bei dir steht drin, dass es eine Zugmaschine ist, aber nicht dass es eine Zugmaschine zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ist.</p><p>Zulassungsstellen tragen das gerne so ein, wenn Schlepper versteuert angemeldet werden. Du kannst beim TÜV eine Bestätigung holen dass der 6005 eine LoF Zugmaschine ist, dann wird der Eintrag entsprechend geändert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="agp8x, post: 625614, member: 26043"] Theorethisch darfst du den 6005 dann nicht mit dem B oder L Führerschein fahren. Aus B fällt er wegen der zGM, und L gilt nur für "[B]Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart[/B] zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden". Genau die Felder J und 4 dokumentieren das. Bei dir steht drin, dass es eine Zugmaschine ist, aber nicht dass es eine Zugmaschine zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ist. Zulassungsstellen tragen das gerne so ein, wenn Schlepper versteuert angemeldet werden. Du kannst beim TÜV eine Bestätigung holen dass der 6005 eine LoF Zugmaschine ist, dann wird der Eintrag entsprechend geändert. [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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