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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Kleinschlepper 20km/h TüV Checkliste?
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<blockquote data-quote="agp8x" data-source="post: 622759" data-attributes="member: 26043"><p>Hier läuft seit 60 Jahren ein Schlepper mit grüner Nummer. Ich habe mir einen 2 Jahre jüngeren dazu gekauft, mit grüner Nummer angemeldet. Im Schein stand "LoF Zugmaschine". Dann war der Zoll semizufrieden, also wurde der neue versteuert. Dazu wurde ein neuer Schein ausgestellt, in dem stand nur "Zugmaschine". Das die Zulassungsstelle nebenbei die Typisierung ändert glaubt man ja nicht, also ist das erst später aufgefallen. Der Schlepper wurde außerdem nicht mit seiner Typgenehmigung zugelassen, sondern als Einzelfahrzeug für den Hersteller. Mein TÜV-Ingenieur hat der Zulassungsstelle dann einen Brief mit Handlungsanweisungen ausgestellt, und jetzt ist mein Schlepper richtig eingetragen, ist wieder eine LoF Zugmaschine und darf z.B. auch die ursprünglich möglichen Reifenkombinationen wieder fahren.</p><p></p><p>Kurz gesagt: Es gibt leider eine gewisse Diskrepanz zwischen rechtlicher Lage und Handhabung durch die Zulassungsstellen.</p><p></p><p>Und weil der Schlepper in einem LoF Betrieb läuft, darf er mit L gefahren werden. Für Spaßfahrten wurden in besagten Brief dezente Korrekturen an zGM vorgenommen, um im Rahmen der Klasse B zu bleiben.</p><p></p><p>Wenn dir das Fahren ohne Fahrerlaubnis (je nach Anhänger), führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs und Steuerhinterziehung wert ist, nur zu. Könnte aber teures Brennholz werden.</p><p></p><p>Grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="agp8x, post: 622759, member: 26043"] Hier läuft seit 60 Jahren ein Schlepper mit grüner Nummer. Ich habe mir einen 2 Jahre jüngeren dazu gekauft, mit grüner Nummer angemeldet. Im Schein stand "LoF Zugmaschine". Dann war der Zoll semizufrieden, also wurde der neue versteuert. Dazu wurde ein neuer Schein ausgestellt, in dem stand nur "Zugmaschine". Das die Zulassungsstelle nebenbei die Typisierung ändert glaubt man ja nicht, also ist das erst später aufgefallen. Der Schlepper wurde außerdem nicht mit seiner Typgenehmigung zugelassen, sondern als Einzelfahrzeug für den Hersteller. Mein TÜV-Ingenieur hat der Zulassungsstelle dann einen Brief mit Handlungsanweisungen ausgestellt, und jetzt ist mein Schlepper richtig eingetragen, ist wieder eine LoF Zugmaschine und darf z.B. auch die ursprünglich möglichen Reifenkombinationen wieder fahren. Kurz gesagt: Es gibt leider eine gewisse Diskrepanz zwischen rechtlicher Lage und Handhabung durch die Zulassungsstellen. Und weil der Schlepper in einem LoF Betrieb läuft, darf er mit L gefahren werden. Für Spaßfahrten wurden in besagten Brief dezente Korrekturen an zGM vorgenommen, um im Rahmen der Klasse B zu bleiben. Wenn dir das Fahren ohne Fahrerlaubnis (je nach Anhänger), führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs und Steuerhinterziehung wert ist, nur zu. Könnte aber teures Brennholz werden. Grüße [/QUOTE]
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