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TÜV, Versicherung und Vorschriften
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<blockquote data-quote="agp8x" data-source="post: 622820" data-attributes="member: 26043"><p>Laut meinem TÜV-Menschen ist das Problem, dass die StVZO folgendermaßen aufgebaut ist: "Es gilt X, Y, Z. Außer für LoF-Zugmaschinen und Anhängern hinter LoF-Zugmaschinen." Ist der Schlepper nur eine Zugmaschine, treffen all diese Ausnahmen nicht zu.</p><p></p><p>Genau wie bei mir sagt der Buchstabe E im Feld 17 und der Strich bei K in Grisus Bild aus, dass sein D25S als einzelgenehmigtes Fahrzeug unterwegs ist, und damit z.B. auch in keiner Zulassungsstatistik vorkommt. Damit gilt die ursprüngliche ABE nicht für deinen Schlepper, und du darfst z.B. eigentlich freigegebene Reifen nicht montieren ohne Umweg über den TÜV und Zulassungsstelle.</p><p></p><p>Dein Prüfer könnte begeistert sein über den zusätzlichen Umsatz <img src="/styles/deutz/smilies/smile.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":)" title="smile :)" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Grüße,</p><p>Clemens</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="agp8x, post: 622820, member: 26043"] Laut meinem TÜV-Menschen ist das Problem, dass die StVZO folgendermaßen aufgebaut ist: "Es gilt X, Y, Z. Außer für LoF-Zugmaschinen und Anhängern hinter LoF-Zugmaschinen." Ist der Schlepper nur eine Zugmaschine, treffen all diese Ausnahmen nicht zu. Genau wie bei mir sagt der Buchstabe E im Feld 17 und der Strich bei K in Grisus Bild aus, dass sein D25S als einzelgenehmigtes Fahrzeug unterwegs ist, und damit z.B. auch in keiner Zulassungsstatistik vorkommt. Damit gilt die ursprüngliche ABE nicht für deinen Schlepper, und du darfst z.B. eigentlich freigegebene Reifen nicht montieren ohne Umweg über den TÜV und Zulassungsstelle. Dein Prüfer könnte begeistert sein über den zusätzlichen Umsatz :) Grüße, Clemens [/QUOTE]
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