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<blockquote data-quote="Dynamike" data-source="post: 624613" data-attributes="member: 28062"><p>Der Wert des Fahrzeugs (vor dem Schadenereignis) ist der Wiederbeschaffungswert. Das macht also keinen Unterschied. In der Regel beziehen sich alle Verträge heutzutage auf den Wiederbeschaffungswert. Was manchmal noch in den Köpfen rumgeistert ist der Zeitwert, das ist aber quasi nicht mehr relevant.</p><p>Sinn machen kann ein Wertgutachten, wenn das Fahrzeug bis zur Unkenntlichkeit verbrennt oder unauffindbar verschwindet, sprich, gestohlen wird. Ansonsten wird sich ein Bild über den Zustand bei der Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs gemacht.</p><p></p><p>Man sollte grüne Nummer und LOF Zweck nicht pauschal vermischen. Man kann durchaus im LOF Bereich ( hobbymässig / Liebhaberei ) strassenverkehrsrechtlich unterwegs sein, nur die Steuervergünstigung bzw. Befreiung ( und Zulassungsfreiheit für bestimmte Anhänger ) nicht bekommen, weil man nicht am wirtschaftlichen Warenverkehr teilnimmt.</p><p></p><p>Das die Zulassungsbehörden da frei aus eigener Initiative zwischen Zugmaschine und Zugmaschine Ackerschlepper wechselt wäre ungewöhnlich.</p><p>Wenn bei mir ein offensichtlicher Ackerschlepper vor der Prüfstelle steht, dann berechne ich auch nur den “Trecker Tarif”, auch wenn nur Zugmaschine im Schein steht. Das haben wir auch inoffiziell als Arbeitsanweisung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dynamike, post: 624613, member: 28062"] Der Wert des Fahrzeugs (vor dem Schadenereignis) ist der Wiederbeschaffungswert. Das macht also keinen Unterschied. In der Regel beziehen sich alle Verträge heutzutage auf den Wiederbeschaffungswert. Was manchmal noch in den Köpfen rumgeistert ist der Zeitwert, das ist aber quasi nicht mehr relevant. Sinn machen kann ein Wertgutachten, wenn das Fahrzeug bis zur Unkenntlichkeit verbrennt oder unauffindbar verschwindet, sprich, gestohlen wird. Ansonsten wird sich ein Bild über den Zustand bei der Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs gemacht. Man sollte grüne Nummer und LOF Zweck nicht pauschal vermischen. Man kann durchaus im LOF Bereich ( hobbymässig / Liebhaberei ) strassenverkehrsrechtlich unterwegs sein, nur die Steuervergünstigung bzw. Befreiung ( und Zulassungsfreiheit für bestimmte Anhänger ) nicht bekommen, weil man nicht am wirtschaftlichen Warenverkehr teilnimmt. Das die Zulassungsbehörden da frei aus eigener Initiative zwischen Zugmaschine und Zugmaschine Ackerschlepper wechselt wäre ungewöhnlich. Wenn bei mir ein offensichtlicher Ackerschlepper vor der Prüfstelle steht, dann berechne ich auch nur den “Trecker Tarif”, auch wenn nur Zugmaschine im Schein steht. Das haben wir auch inoffiziell als Arbeitsanweisung. [/QUOTE]
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