Starres Zugmaul F1L514/50 zulässig?

Diskutiere Starres Zugmaul F1L514/50 zulässig? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Gemeinde, meine Frage hat nun etwas auch mit meinem Anhänger-Thread zu tun. Ich separier das aber mal besser. Der F1L514/50 hat...
Pumpe

Pumpe

Beiträge
4.344
Likes
1.464
Hallo Gemeinde,

meine Frage hat nun etwas auch mit meinem Anhänger-Thread zu tun. Ich separier das aber mal besser.

Der F1L514/50 hat bekanntlich ein starres Zugmaul hinten. Also nix drehbares. Ok....sicherer wäre ein drehbares.

Wie schaut das nun aus? Ist dieses Zugmaul (überhaupt) zulässig für Hängerbetrieb da Bauartgeschützt, oder MUSS man im Falle eines Falles ein drehbares
anbauen?

Würde mich über brauchbare Beiträge freuen.

Gruss Andreas
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Das kann so bleiben wie es ist. Mein Lanz Bulldog hat auch ein starres Anhängemaul. Das ist so bauartbedingt und genießt Bestandschutz.

MfG Werner
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.941
Likes
1.572
Wenn überhaupt fordert das die BG, so wie den Überrollbügel. Die Zulassung oder der Tüv hat damit garnix zu tun. Wenn du den Schlepper allerdings landw. nutzt, noch dazu ein grünes Kennzeichen hast, könnte es sein das dir die BG im Falle eines Unfalls mit Verletzungen oder gar Spätfolgen nix zahlt.


Gruß
 
Pumpe

Pumpe

Threadstarter
Beiträge
4.344
Likes
1.464
buddyholly

buddyholly

Beiträge
1.491
Likes
1.132
der Tüv hat damit garnix zu tun
Hallo,

wird doch aber beim TÜV geprüft? Also natürlich abhängig vom Prüfer und der jeweiligen Tagesform. Aber an unserem MF275 war das Zugmaul bereits im Neuzustand ab Werk so fest, das sich da nix gedreht hat. Mehrmalige eigene Versuche und auch der Werkstatt haben es nichtg geschafft das Ding zum drehen zu bringen. Und das wurde 30 Jahre lang immer mal wieder beim TÜV bemängelt. War aber nie K.O. - Kriterium.

Blöd war dann, als nach 30 Jahren der Kipper umgefallen ist, und dabei das Zugmaul verdreht hat :S
Da half letztlich nur, den Kipper wieder gezielt auf die andere Seite "umzuwerfen" damit das Maul wieder gerade stand..... :saint:

Gruß, Holger
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.941
Likes
1.572
Der Prüfer prüft ja auch die Leuchtweitenregulierung an Fz die eine haben müßen. Merkste was ?

Gruß
 
buddyholly

buddyholly

Beiträge
1.491
Likes
1.132
Ja, ich merke das ich Recht habe :saint:

Das, was an technischen Einrichtungen an einem Kfz vorhanden ist, muss bei der TÜV Prüfung auch funktionieren.
Wenn aufgrund des Alters das ein oder andere nicht da ist, prüftes auch keiner. Nur die generelle Aussage, das drehbare Zugmaul stört nur die BG und nicht den TÜV, ist nicht korrekt.
Vielleicht auch Erbsenzählerei von mir ;)
 
Kramer Daniel

Kramer Daniel

Moderator
Beiträge
1.328
Likes
1.685
Moin
Ich meine auch das feste Zugmäuler wie am Knubbel bestandschutz haben.
Ist das Zugmaul aber ab Werk drehbar, so muss es sich auch drehen lassen.
Unsere TÜV Leute kontrollieren das.
Es muss sich drehen lassen, darf aber auch nicht zu viel Spiel haben.

Gruß Daniel
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.941
Likes
1.572
Ja, ich merke das ich Recht habe :saint:

Das, was an technischen Einrichtungen an einem Kfz vorhanden ist, muss bei der TÜV Prüfung auch funktionieren.
Wenn aufgrund des Alters das ein oder andere nicht da ist, prüftes auch keiner. Nur die generelle Aussage, das drehbare Zugmaul stört nur die BG und nicht den TÜV, ist nicht korrekt.
Vielleicht auch Erbsenzählerei von mir ;)
Wenn er seine Arbeit richtig machen würde müßte er sogar ein drehbares Zugmaul welches nach Typ und Baujahr NICHT dran gehört weil keine Betriebserlaubnis oder nicht nachträglich als Änderung eingetragen und abgenommen beanstanden !


Gruß
 
Pumpe

Pumpe

Threadstarter
Beiträge
4.344
Likes
1.464
Moin zusammen,

also jetzt mal vom Zugmaul abschweifend....was mich gewundert hatte, das die Jungs von der DEKRA einem nicht erklären können ,welche Anhängerdimension ich an meinen Knubbel hängen darf bei Fzg.-Scheinangaben von a) Leergewicht b) zul.Ges.Gewicht c) zul. Achslast hinten.

ich wollte die Variante mit Hänger mit Kugelkopf auf starrer Ackerschiene gezogen, und die Variante Hänger am Zugmaul gezogen erfahren. (Hänger jeweils Auflauftgebremst)

Diese Frage stellte ich telefonisch (ich denk das war ein Fehler)....und bekam gesagt das über diesen Traktortyp "nichts abgelegt" wäre :S Stattdessen bekam ich eine Broschüre zugemailt "DLG-Merkblatt 333".

Ich muss gestehen das ich da recht angepisst drüber war.....auf weitere Fragen wurde bisher nicht mehr geantwortet :cursing:

Aber das nur am Rande.....weiter mit den Zugmäulern :rolleyes:

Gruss Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
thomas66

thomas66

Beiträge
2.941
Likes
1.572
Das wird sich auch nie ändern. Hier ist zwar alles bis aufs Kleinste reguliert aber keiner weiß wirklich Bescheid.

Stell die gleiche Frage zwei Tüv/Dekra oder sonstwas Prüfern, oder zwei Polizisten, oder zwei BAG oder Zoll Leuten und du wirst nie eine gleiche Aussage hören.

Du als "Verantwortlicher" sollst aber über alles Bescheid wissen .

Armes Deutschland immer wieder

Gruß
 
F

f1m

Beiträge
81
Likes
18
Hi,

Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen unterliegen gem. StVZO Par. 22a der Bauartgenehmigungspflicht und haben ein Prüfzeichen. In den Übergangsvorschriften des Par. 22a steht geschrieben, ab welchem Datum die Anhängerkupplungen die Bauartgenehmigung haben müssen; ist das Fahrzeug vor diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommen, ist die Vorschrift nicht anwendbar; somit ist die Forderung nach Drehen trivial.

mfG
 
Thema: Starres Zugmaul F1L514/50 zulässig?

Ähnliche Themen

Entscheidungshilfe Anhänger für F1L514/50

Empfehlung/Rat für Multimeterkauf gesucht

F1L 514/50 Rasspe Mähwerk F1L514/50 Bj.1950

Oben