Wieder zulassung

Diskutiere Wieder zulassung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin ich Habe ein Deutz D30 der seit 1991 stillgelegte wurde von vor besitzer ist es möglich ihn wieder zuzulassen den alten Kraftfahrzeugbrief...
Marcel007

Marcel007

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Moin ich Habe ein Deutz D30 der seit 1991 stillgelegte wurde von vor besitzer ist es möglich ihn wieder zuzulassen den alten Kraftfahrzeugbrief ist vorhanden und wass muss ich machen um ihn wieder zuzulassen
 
W

Werder014

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Moin,

du versetzt den Schlepper in einen verkehrssicheren Zustand, packst die Papiere und ein bisschen Geld ein und fährst zu jemandem der eine Hauptuntersuchung macht (Prüfstelle oder manche Werkstätten).
Mit der bestandenen Hauptuntersuchung, einer EVB-Nummer von einer Versicherung und ein bisschen Geld in der Tasche geht es dann zur Zulassungsstelle. Die sollten dann den Rest machen.

Grüße
Henrik
 
Marcel007

Marcel007

Threadstarter
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Moin,

du versetzt den Schlepper in einen verkehrssicheren Zustand, packst die Papiere und ein bisschen Geld ein und fährst zu jemandem der eine Hauptuntersuchung macht (Prüfstelle oder manche Werkstätten).
Mit der bestandenen Hauptuntersuchung, einer EVB-Nummer von einer Versicherung und ein bisschen Geld in der Tasche geht es dann zur Zulassungsstelle. Die sollten dann den Rest machen.

Grüße
Henrik
OK also spielt es keine rolle ob er Stillgelegt wurde? Und einfach beim TÜV oder Dekra eine Hu machen
 
JoeCotty

JoeCotty

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Hallo Marcel,

einfach mal beim TÜV anrufen und deine Sachlage schildern.
Die können Dir gezielt sagen was Du genau zu tun hast und welche Unterlagen Du benötigst.

Gruss
Joe
 
W

Werder014

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Moin,
also spielt es keine rolle ob er Stillgelegt wurde?
Nein, diesen Krempel mit "Vollabnahme weil der lange stillgelegt war" gibt es schon seit einiger Zeit nicht mehr. Die Fahrzeugpapiere hast du ja, also kann man damit auch eine HU machen. Ob TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, FSP, ... ist egal.

Grüße
Henrik
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Marcel,

in der Vergangenheit wurden viele Schlepper, die abgenutzt waren und keinen TÜV mehr hatten, abgemeldet ("stillgelegt" ist im Kfz-Brief eingetragen worden) und als Hofschlepper weiter genutzt oder einfach in die Ecke gestellt.
Da Du den originalen Kfz-Brief hast, brauchst Du einfach nur neuen TÜV und dann kannst Du den Schlepper mit dem Versicherungsnachweis wieder anmelden.
Es ist genauso einfach, wie es Henrik bereits geschildert hat.
Ist bei meinen Schleppern auch so gelaufen.

Gruß, Philipp
 
Thema: Wieder zulassung

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