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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Zulässige Länge von LoF Fahrzeugen in den 50er Jahren
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<blockquote data-quote="Ellzeh" data-source="post: 629049" data-attributes="member: 3017"><p>Hallo,</p><p>ich befasse mich gerade mit zulässigen Fahrzeuglängen der 50er Jahre im LoF Verkehr.</p><p>Lediglich herausgefunden habe ich, dass am 25. November 1951 die StVZO in den Vorkriegsstand zurückgesetzt wurde </p><p>und somit eine Gesamtzuglänge bei LKW von 18m auf 20m erhöht wurde.</p><p>Galt dieses Maß damals auch für LoF Fahrzeuge?</p><p>Aus Erzählungen, Bildern und Texten heißt es oft, dass damals ein Trecker mit drei Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr durchaus erlaubt waren.</p><p>Auch LKW durften zwei Anhänger ziehen.</p><p>Kann mir jemand dazu konkrete Informationen geben?</p><p></p><p>Gruß Lutz</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ellzeh, post: 629049, member: 3017"] Hallo, ich befasse mich gerade mit zulässigen Fahrzeuglängen der 50er Jahre im LoF Verkehr. Lediglich herausgefunden habe ich, dass am 25. November 1951 die StVZO in den Vorkriegsstand zurückgesetzt wurde und somit eine Gesamtzuglänge bei LKW von 18m auf 20m erhöht wurde. Galt dieses Maß damals auch für LoF Fahrzeuge? Aus Erzählungen, Bildern und Texten heißt es oft, dass damals ein Trecker mit drei Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr durchaus erlaubt waren. Auch LKW durften zwei Anhänger ziehen. Kann mir jemand dazu konkrete Informationen geben? Gruß Lutz [/QUOTE]
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