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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Klasse "T" bei Führerscheintausch
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<blockquote data-quote="D 4005TT62" data-source="post: 640548" data-attributes="member: 38213"><p>Hallo Andreas,</p><p>Da muß ich Dich leider enttäuschen, Der Graue und Rosa Lappen wird inzwischen nur noch Teilweise im deutschsprachigen EU- Ausland akzeptiert. In Dänemark und Schweden schon seit 2005 nicht mehr. Selbst die Versicherungen geben für alle EU Staaten englische oder landessprachliche Versicherungskarten heraus. Ich weis zwar nicht, wie das in anderen Ländern ist, aber in Stockholm oder Göteborg kannst Du noch nicht mal einen PKW Anhänger ohne EU Kartenführerschein anmieten geschweige gar ein Mietauto. Auserdem ist der Kartenführerschein mit CE/79 und C1E dem Alten gegenüber aufgewertet, da B<strong>E</strong> und C1<strong>E</strong> und <strong>L</strong> ohne LoF Bindung und <strong>T</strong> mit erteilt wird, und die 3 Achsbeschränkung bei Anhängebetrieb z.B. fällt weg. Und die Altersgrenze 50/5 ist nur für CE. Alle anderen haben <strong>kein</strong> Ablaufdatum!!!!!</p><p></p><p>Hallo Deutz 25.2_1961 Glückwunsch. Und schon kannst Du einen auflaufgebremsten Zweiachsanhänger mit 25km/h auserhalb LoF fahren. Und mit Druckluftbremse und Schwarzer Nr. 12ton ZGM.</p><p>Grüße</p><p>Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="D 4005TT62, post: 640548, member: 38213"] Hallo Andreas, Da muß ich Dich leider enttäuschen, Der Graue und Rosa Lappen wird inzwischen nur noch Teilweise im deutschsprachigen EU- Ausland akzeptiert. In Dänemark und Schweden schon seit 2005 nicht mehr. Selbst die Versicherungen geben für alle EU Staaten englische oder landessprachliche Versicherungskarten heraus. Ich weis zwar nicht, wie das in anderen Ländern ist, aber in Stockholm oder Göteborg kannst Du noch nicht mal einen PKW Anhänger ohne EU Kartenführerschein anmieten geschweige gar ein Mietauto. Auserdem ist der Kartenführerschein mit CE/79 und C1E dem Alten gegenüber aufgewertet, da B[B]E[/B] und C1[B]E[/B] und [B]L[/B] ohne LoF Bindung und [B]T[/B] mit erteilt wird, und die 3 Achsbeschränkung bei Anhängebetrieb z.B. fällt weg. Und die Altersgrenze 50/5 ist nur für CE. Alle anderen haben [B]kein[/B] Ablaufdatum!!!!! Hallo Deutz 25.2_1961 Glückwunsch. Und schon kannst Du einen auflaufgebremsten Zweiachsanhänger mit 25km/h auserhalb LoF fahren. Und mit Druckluftbremse und Schwarzer Nr. 12ton ZGM. Grüße Thomas [/QUOTE]
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