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TÜV, Versicherung und Vorschriften
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<blockquote data-quote="agp8x" data-source="post: 622853" data-attributes="member: 26043"><p>Dein Schlepper ist im Moment von Rechtswegen her kein D25S, sondern ein individuell genehmigtes Fahrzeug. Damit gilt nicht die urspürngliche ABE, sondern nur exakt das, was in deinem Schein eingetragen steht. Reifen eintragen muss der TÜV ja eh, weil der Schlepper aber "keine ABE" hat, passiert das auf aber Verantwortung des TÜV-Ingeniuers, nicht auf einer Freigabe des Herstellers. Gleiches bei Ausnahmen wie Montagepositionen von Reflektoren, usw. Die weichen bei Schleppern häufig von den Normen in der StVZO ab. Ohne ABE kann ein übereifriger Kontrolleur das ankreiden.</p><p>Ach ja, und die HU kostet bei einer Zugmaschine mehr als bei einer LoF Zugmaschine, zumindest bei mir.</p><p></p><p>Das finde ich immer wieder schlimm, wie die zuständige Behörden ihren eigenen Fachbereich nicht auf die Kette bekommen.</p><p></p><p>Grüße,</p><p>Clemens</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="agp8x, post: 622853, member: 26043"] Dein Schlepper ist im Moment von Rechtswegen her kein D25S, sondern ein individuell genehmigtes Fahrzeug. Damit gilt nicht die urspürngliche ABE, sondern nur exakt das, was in deinem Schein eingetragen steht. Reifen eintragen muss der TÜV ja eh, weil der Schlepper aber "keine ABE" hat, passiert das auf aber Verantwortung des TÜV-Ingeniuers, nicht auf einer Freigabe des Herstellers. Gleiches bei Ausnahmen wie Montagepositionen von Reflektoren, usw. Die weichen bei Schleppern häufig von den Normen in der StVZO ab. Ohne ABE kann ein übereifriger Kontrolleur das ankreiden. Ach ja, und die HU kostet bei einer Zugmaschine mehr als bei einer LoF Zugmaschine, zumindest bei mir. Das finde ich immer wieder schlimm, wie die zuständige Behörden ihren eigenen Fachbereich nicht auf die Kette bekommen. Grüße, Clemens [/QUOTE]
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