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<blockquote data-quote="deutzmarc" data-source="post: 624624" data-attributes="member: 37353"><p>Moin</p><p></p><p>Ich glaube dass das nicht so ist wie Du schreibst.</p><p>grundsätzlich verweist das Gesetz immer auf einen LoF-Zweck in einem LoF-Betrieb und mit LoF Betrieb ist nicht der Hobbylandwirt gemeint.</p><p>Und dann sind wir auch schnell bei der Frage, ob ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen und einem mit 25Km gezogenen zulassungsfreien Anhänger ein Gespann im Sinne der Landwirtschaft ist, oder zulassungsrechtlich und noch viel wichtiger fahrerlaubnisrechtlich dann wie ein Kfz mit zweiachsigem zulassungspflichtigen Anhänger behandelt wird, was eventuell einen Haufen Anzeigen hinter sich ziehen würde.</p><p></p><p>Vielmehr ist es andersherum möglich einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen für LoF Zwecke im LoF Betrieb zu bewegen. Das ist dann der Fall, wenn man neben der Landwirtschaft ein Gewerbe wie beispielsweise Ga-La Bau betreibt und das Zugfahrzeug nicht ausschliesslich für den LoF Betrieb verwendet wird. Dann kann man für das Fahrzeug auch keine generelle Steuerbefreiung und ein grünes Kennzeichen beantragen, darf allerdings beim Einsatz für den LoF-Betrieb einen zulassungsfreien Anhänger mit 25km ziehen.</p><p></p><p>LG Marc</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="deutzmarc, post: 624624, member: 37353"] Moin Ich glaube dass das nicht so ist wie Du schreibst. grundsätzlich verweist das Gesetz immer auf einen LoF-Zweck in einem LoF-Betrieb und mit LoF Betrieb ist nicht der Hobbylandwirt gemeint. Und dann sind wir auch schnell bei der Frage, ob ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen und einem mit 25Km gezogenen zulassungsfreien Anhänger ein Gespann im Sinne der Landwirtschaft ist, oder zulassungsrechtlich und noch viel wichtiger fahrerlaubnisrechtlich dann wie ein Kfz mit zweiachsigem zulassungspflichtigen Anhänger behandelt wird, was eventuell einen Haufen Anzeigen hinter sich ziehen würde. Vielmehr ist es andersherum möglich einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen für LoF Zwecke im LoF Betrieb zu bewegen. Das ist dann der Fall, wenn man neben der Landwirtschaft ein Gewerbe wie beispielsweise Ga-La Bau betreibt und das Zugfahrzeug nicht ausschliesslich für den LoF Betrieb verwendet wird. Dann kann man für das Fahrzeug auch keine generelle Steuerbefreiung und ein grünes Kennzeichen beantragen, darf allerdings beim Einsatz für den LoF-Betrieb einen zulassungsfreien Anhänger mit 25km ziehen. LG Marc [/QUOTE]
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