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Dieter1209
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Hi, ich wollte mal nachfragen welche führerscheinklassen du denn hast, ich bin der Meinung das für deinen gewerblichen Zwecke mit dem Anhänger dann ja mindestens die Klasse c1e erforderlich wäre.
Das Fällen und Rücken an den Waldweg ist immer Lof. Transport und Brennholzaufbereitung nur wenn für einen Lof Betrieb. Du könntest als reiner Dienstleister auftreten. Der Waldbesitzer verkauft Brennholz an den Endkunden und du erledigst als Lohnunternehmen die Arbeit und die Abrechnung.nach meinem jetztigen Verständniss ist dann Lohnrücken und Brennholzaufbereitung für Privatleute dann wieder kein LoF?
Ja das Thema hatten wir schon. Ich hab mir extra einen Anhänger gekauft den ich auch ablasten kann auf 3,5t zgG und der Schlepper hat auch nur 2t also sollte da zumindest alles im grünen Bereich sein. Mit Lof wäre das alles etwas entspannter aber es war mir nicht vergönnt.Hi, ich wollte mal nachfragen welche führerscheinklassen du denn hast, ich bin der Meinung das für deinen gewerblichen Zwecke mit dem Anhänger dann ja mindestens die Klasse c1e erforderlich wäre.
So war es ursprünglich auch mal gedacht aber das wurde nicht so angenommen. Selbst wenn ich viel Werbung mache würde mich das nicht auslasten. Wäre natürlich genau das was ich wollte aber da ist mein Zugsystem wohl auch zu klein. Ist auch nicht schlimm aber ich mag es auch flexibel zu sein, das hat dann wohl seinen Preis (Versicherung + Steuer für Anhänger und Traktor) Ich dachte bei zulassungfreien Anhängern gilt die 25km/h Grenze? Für zugelassene wiederrum nicht, oder?Das Fällen und Rücken an den Waldweg ist immer Lof. Transport und Brennholzaufbereitung nur wenn für einen Lof Betrieb. Du könntest als reiner Dienstleister auftreten. Der Waldbesitzer verkauft Brennholz an den Endkunden und du erledigst als Lohnunternehmen die Arbeit und die Abrechnung.Ohne Lof Zweck gilt auch Führerschein L und T nicht und zulassungsfreie Anhänger sind nicht möglich.nach meinem jetztigen Verständniss ist dann Lohnrücken und Brennholzaufbereitung für Privatleute dann wieder kein LoF?
Auf die Geschwindigkeit hat das keinen Einfluß.
Für die Betriebskosten ist erst mal wichtig was du überhaupt machen willst. Ohne ordentliche Haftpflichtversicherung würde ich nicht beginnen. BG je nach Zuständigkeit. Gewerbesteuer je nach Einnahmen und eher zu vernachlässigen bei Kleinunternehmen.
Wenn du Investitionen von deinen Einkünften abziehen möchtest, musst du dem FA glaubhaft machen, dass du langfristig Gewinne erzielen kannst, sonst wird dein Unternehmen als Liebhaberei eingestuft.
Es kommt ja auch drauf an was für einen LoF Betrieb Du hast. Du darfst ja als Landwirt nicht mit deinem landwirtschaftlich genutzten Anhänger in den Wald fahren und da Holz holen und es an dritte weitergeben. Die Steuerbefreiung kann allerdings nach Anmeldung beim Zoll auch ausgesetzt werden und der Anhänger für etwas anderes genutzt werden, dann musst halt eventuell Steuern nachzahlen.Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage.
Angenommen, man schlägt Holz kostenfrei in einem fremden Wald, bringt es anschließend in seinen Lof-Betrieb, bereitet es auf, um es u.a. an Dritte abzugeben.
Ist diese Aktion noch steuerfrei, also grüne Nummer? Gerne auch mit rechtlicher Grundlage.
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Harald
Genau so ist es. Die paar € für die Steuer wären nicht das große Problem. Wenn jetzt aber in meinem Fall schaust, ich hab den neuen Führerschein und damit nur B (und T/L Traktor) sprich ich darf ohne Lof nur einen KFZ/Schlepper bis 3,5t fahren (das wäre ja noch OK) aber ziehen darf ich selbst mit dem Anhängerführerschein BE ebenfalls nur 3,5t! Wenn in der Landwirtschaft bist dann weisst ja was das bedeutet. Um einen 4t Anhänger ziehen zu dürfen müsste ich den C1E LKW Führerschein machen dann 12t insgesamt mit Anhänger. Mit LoF weiß ich gar nicht was man max. ziehen darf, wahrscheinlich kein Limit, das was der Schlepper hergibt. aber auf jeden fall müsste ich für einen 4t Anhänger keinen extra Führerschein machen. Und Geld zum Fenster herauswerfen (als Steuer) mag ich dann doch eigentlich auch nicht irgendwo muss man halt anfangen zu sparenEs geht ja nicht nur um die Kfz Steuer, auch Führerschein und zulassungsfrei Anhänger spielen eine Rolle. Wenn es dann nur eine Nebenbeschäftigung im kleinen Rahmen ist, kann das schon entscheidend sein.
Wenn das Holz aus dem eigenen Betrieb stammt, ist auch der Transport bis zum Kunden Lof.Z.B. wenn du Holz zum Kunden auslieferst. Nicht der Betrieb entscheidet da über den Lof-Zweck, sondern die Fahrt an sich.
Moin, das stimmt nicht.die sollen dann den vollen Steuersatz zahlen und werden (zum Teil, hauptsächlich die neue Generation) gezwungen alles auf 3,5t zu begrenzen und abgestraft weil sie das machen möchten.
Ja früher war alles besser... Warum hast du keine Hühner, Schweine und Kühe?Ich würde gerne meiner Tochter noch den Bauernhof von früher zeigen der ein paar Hühner, ein paar Schweinen und ein paar Kühe hat und noch ein paar Felder bewirtschaftet, so stelle ich mir einen Bauernhof vor.
Das wird man als Nebenerwerbsbetrieb.Jeder der sowas nebenher machen möchte sollte doch in vollem Umfang unterstützt werden.