Kleinunternehmen Forstwirtschaft - Grüne Nummer

Diskutiere Kleinunternehmen Forstwirtschaft - Grüne Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen, ich plane gerade ein Kleinunternehmen anzumelden da ich ein bisschen Brennholz verkaufen möchte. Der Plan ist über Flächenlose...
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Dieter1209

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Hi, ich wollte mal nachfragen welche führerscheinklassen du denn hast, ich bin der Meinung das für deinen gewerblichen Zwecke mit dem Anhänger dann ja mindestens die Klasse c1e erforderlich wäre.
 
egnaz

egnaz

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nach meinem jetztigen Verständniss ist dann Lohnrücken und Brennholzaufbereitung für Privatleute dann wieder kein LoF?
Das Fällen und Rücken an den Waldweg ist immer Lof. Transport und Brennholzaufbereitung nur wenn für einen Lof Betrieb. Du könntest als reiner Dienstleister auftreten. Der Waldbesitzer verkauft Brennholz an den Endkunden und du erledigst als Lohnunternehmen die Arbeit und die Abrechnung.
Ohne Lof Zweck gilt auch Führerschein L und T nicht und zulassungsfreie Anhänger sind nicht möglich.
Auf die Geschwindigkeit hat das keinen Einfluß.

Für die Betriebskosten ist erst mal wichtig was du überhaupt machen willst. Ohne ordentliche Haftpflichtversicherung würde ich nicht beginnen. BG je nach Zuständigkeit. Gewerbesteuer je nach Einnahmen und eher zu vernachlässigen bei Kleinunternehmen.

Wenn du Investitionen von deinen Einkünften abziehen möchtest, musst du dem FA glaubhaft machen, dass du langfristig Gewinne erzielen kannst, sonst wird dein Unternehmen als Liebhaberei eingestuft.
 
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quiknik

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Hi, ich wollte mal nachfragen welche führerscheinklassen du denn hast, ich bin der Meinung das für deinen gewerblichen Zwecke mit dem Anhänger dann ja mindestens die Klasse c1e erforderlich wäre.
Ja das Thema hatten wir schon. Ich hab mir extra einen Anhänger gekauft den ich auch ablasten kann auf 3,5t zgG und der Schlepper hat auch nur 2t also sollte da zumindest alles im grünen Bereich sein. Mit Lof wäre das alles etwas entspannter aber es war mir nicht vergönnt.


nach meinem jetztigen Verständniss ist dann Lohnrücken und Brennholzaufbereitung für Privatleute dann wieder kein LoF?
Das Fällen und Rücken an den Waldweg ist immer Lof. Transport und Brennholzaufbereitung nur wenn für einen Lof Betrieb. Du könntest als reiner Dienstleister auftreten. Der Waldbesitzer verkauft Brennholz an den Endkunden und du erledigst als Lohnunternehmen die Arbeit und die Abrechnung.Ohne Lof Zweck gilt auch Führerschein L und T nicht und zulassungsfreie Anhänger sind nicht möglich.
Auf die Geschwindigkeit hat das keinen Einfluß.

Für die Betriebskosten ist erst mal wichtig was du überhaupt machen willst. Ohne ordentliche Haftpflichtversicherung würde ich nicht beginnen. BG je nach Zuständigkeit. Gewerbesteuer je nach Einnahmen und eher zu vernachlässigen bei Kleinunternehmen.

Wenn du Investitionen von deinen Einkünften abziehen möchtest, musst du dem FA glaubhaft machen, dass du langfristig Gewinne erzielen kannst, sonst wird dein Unternehmen als Liebhaberei eingestuft.
So war es ursprünglich auch mal gedacht aber das wurde nicht so angenommen. Selbst wenn ich viel Werbung mache würde mich das nicht auslasten. Wäre natürlich genau das was ich wollte aber da ist mein Zugsystem wohl auch zu klein. Ist auch nicht schlimm aber ich mag es auch flexibel zu sein, das hat dann wohl seinen Preis (Versicherung + Steuer für Anhänger und Traktor) Ich dachte bei zulassungfreien Anhängern gilt die 25km/h Grenze? Für zugelassene wiederrum nicht, oder?

Ja das ist gerade das schwierige, ich möchte zu Beginn ja erstmal breit aufgestellt sein und schauen was überhaupt angenommen wird. Lohnrücken gibt es z.B. in meinem näheren Umkreis nicht und Brennholz wird eher so unter der Hand verkauft. Ich hab irgendwo gelesen, dass es wohl am Anfang am besten ist sich als "Handel mit..." anzumelden als Transport oder Herstellung von... Da gelten dann gleich ganz andere Vorschriften etc.

Wie kann ich das dem FA glaubhaft machen wenn ich noch keinen Betrieb und folglich keine vorzuweisenden Einnahmen habe und nach welchem zeitraum kommen die und stellen fest wann es Liebhaberei oder ein Unternehmen ist?

Grüße Nik
 
egnaz

egnaz

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Mit zugelassenen Anhängern kannst du schneller fahren, wenn sie dafür eine Zulassung haben.
Wenn du Gewerbe angemeldet hast, und Einnahmen erzielt hast, musst du zum Jahresende mindestens eine EinnahmenÜberschussrechnung erstellen. Hierzu gehört auch ein Inventarverzeichnis, indem du deine Maschinen und anderes Inventar auflistest. Aus dem Anschaffungspreis ohne Mwst und der Abschreibungsdauer errechnen sich die Abschreibungen die du geltend machen kannst. Also schön alle Rechnungen aufheben.
 
E

Ecoboost

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Servus,

ich kenne viele die in forstwirtschaftlichen Belangen eine GbR gegründet haben.
Eventuell könnte ja dass eine Alternative für dich sein wobei ich zugeben muss dass ich mich hiermit noch nicht weiter beschäftigt habe.

Gruß

Ecoboost
 
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HFK

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Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage.

Angenommen, man schlägt Holz kostenfrei in einem fremden Wald, bringt es anschließend in seinen Lof-Betrieb, bereitet es auf, um es u.a. an Dritte abzugeben.

Ist diese Aktion noch steuerfrei, also grüne Nummer? Gerne auch mit rechtlicher Grundlage.

Danke im Voraus.

Viele Grüße
Harald
 
Yohanz

Yohanz

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Hallo Harald,

die Steuerbefreiung obliegt dem zuständigen Zollamt. Das wird dir hier keiner beantworten können, es sei denn er kennt deinen Betrieb und arbeitet beim Zoll. Es werden auch verschiedene Nachweise über das land- oder forstwirtschaftliche Handeln gefordert.

Tendenziell würde ich vermuten, nein du wirst die Steuerbefreiung nicht bekommen.
Was heißt denn an Dritte abgeben?

Gruß, Johannes
 
A

agp8x

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Hallo Harald,

so wie du es schreibst, würde ich "nein" sagen. Relevant ist die "Urproduktion", sprich das Holz müsste in deinem Betrieb gewachsen sein. Sobald du etwas zukaufen musst (auch für 0€) bist du im verarbeitenden Gewerbe, ohne Steuerbefreiungen.
Wild wird es dann, wenn du die Aufbereitung und den Verkauf *im Auftrag und auf Rechnung des produzierenden Betriebs* durchführst. Dann könnte man das Ganze als Lohnarbeit oder Nachbarschaftshilfe sehen, was dann möglicherweise eine Steuerbefreiung mit sich bringt. Unklare Themen: Welches Folgekennzeichen brauchen ggf. zulassungsbefreite Anhänger, Nutzungseinschränkung auf LoF, Gültigkeit der LoF Fahrerlaubnisklassen.

Grüße,
Clemens
 
H

HFK

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Hallo Johannes,

danke für die Antwort.

Die rechtliche Formulierung ist ''...wenn die Produkte Dritten gegenüber im Rahmen einer Gegenleistung angeboten und verwertet werden''.
In diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss des Finanzgerichts vom 08.01.2014 - 14 K 164/12 (auch schon bereits im Forum behandelt) ganz interessant.

Viele Grüße
Harald
 
Q

quiknik

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Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage.

Angenommen, man schlägt Holz kostenfrei in einem fremden Wald, bringt es anschließend in seinen Lof-Betrieb, bereitet es auf, um es u.a. an Dritte abzugeben.

Ist diese Aktion noch steuerfrei, also grüne Nummer? Gerne auch mit rechtlicher Grundlage.

Danke im Voraus.

Viele Grüße
Harald
Es kommt ja auch drauf an was für einen LoF Betrieb Du hast. Du darfst ja als Landwirt nicht mit deinem landwirtschaftlich genutzten Anhänger in den Wald fahren und da Holz holen und es an dritte weitergeben. Die Steuerbefreiung kann allerdings nach Anmeldung beim Zoll auch ausgesetzt werden und der Anhänger für etwas anderes genutzt werden, dann musst halt eventuell Steuern nachzahlen.
Angenommen Du hast einen Forstwirtschaftlichen Betrieb, dann darfst Du das natürlich alles machen aber ich gehe davon aus wenn Du die Frage so stellst, wirst Du eher eine Landwirtschaft haben und das Holz nebenher machen.

Hier der Link zum Zoll:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/S...orstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html

Es steht leider nicht ganz ausführlich und eindeutig dort:
Steuerbefreite Zwecke
Erforderlich ist die tatsächliche und ausschließliche Verwendung der oben genannten Fahrzeuge



besser ist noch: https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/


Grüße Nik
 
egnaz

egnaz

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Hallo Harrald,
die grüne Nr hast du ja schon, es geht also um die Frage, ob du sie in diesem speziellen Fall legal nutzt.
In der Direktvermarktung ist man ab 1/3 Zukauf nicht mehr Landwirtschaft und muss dann Gewerbe anmelden. Diese Regelung könnte man auf den Holzzukauf übertragen.
 
Yohanz

Yohanz

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Also ein Tauschgeschäft? Verstehe ich nicht.

Aber davon abgesehen, entscheiden tut das Zollamt. Ich verstehe auch teilweise nicht warum hier alle möglichen Szenarien durchgespielt werden wie man in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen könnte. Da werden mittlere fünfstellige Beträge aufgebracht um Schlepper, Rückewagen, Kettensägen, PSA, Holzspalter, Transportkisten usw. zu kaufen. Gewinnabsichten sind dann nicht da, aber evtl. kann ich mir durch irgendwelche Schlupflöcher die Kfz-Steuer sparen? Das erinnert mich immer an einen Bekannten: Audi SQ7 fahren für 120.000 € aber bitte als Diesel (mit imitiertem "Benzin-V8-Sound" <X ) , da ist der Verbrauch nicht so hoch... :rolleyes:

Das ist jetzt nicht polemisch gemeint, aber manchmal muss man (mich eingeschlossen) sich dann einfach überlegen ob man sich das leisten kann und will. Keiner wirft gerne Geld zum Fenster raus, aber gewisse Sachen kosten einfach gewisse Summen. Wenn mein Businessplan an den 500,-€ scheitert muss ich mir Gedanken um den Plan machen, nicht aber ob ich durch irgendwelche Tricksereien um die Kfz-Steuer herum komme.

Gruß, Johannes
 
egnaz

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Es geht ja nicht nur um die Kfz Steuer, auch Führerschein und zulassungsfrei Anhänger spielen eine Rolle. Wenn es dann nur eine Nebenbeschäftigung im kleinen Rahmen ist, kann das schon entscheidend sein.

In Harralds Fall verstehe ich das Problem nicht. Wenn er Holz aus fremden Wald wirbt, muss er doch vorher mit dem Waldbesitzer sprechen. Dann kann er auch gleich abmachen, dass er das Holz im Auftrag des Waldbesitzers aufarbeitet und transportiert. Dazu braucht es auch keinen großen Vertrag, denn auch ein mündlicher Vertrag gilt.
 
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quiknik

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Es geht ja nicht nur um die Kfz Steuer, auch Führerschein und zulassungsfrei Anhänger spielen eine Rolle. Wenn es dann nur eine Nebenbeschäftigung im kleinen Rahmen ist, kann das schon entscheidend sein.
Genau so ist es. Die paar € für die Steuer wären nicht das große Problem. Wenn jetzt aber in meinem Fall schaust, ich hab den neuen Führerschein und damit nur B (und T/L Traktor) sprich ich darf ohne Lof nur einen KFZ/Schlepper bis 3,5t fahren (das wäre ja noch OK) aber ziehen darf ich selbst mit dem Anhängerführerschein BE ebenfalls nur 3,5t! Wenn in der Landwirtschaft bist dann weisst ja was das bedeutet. Um einen 4t Anhänger ziehen zu dürfen müsste ich den C1E LKW Führerschein machen dann 12t insgesamt mit Anhänger. Mit LoF weiß ich gar nicht was man max. ziehen darf, wahrscheinlich kein Limit, das was der Schlepper hergibt. aber auf jeden fall müsste ich für einen 4t Anhänger keinen extra Führerschein machen. Und Geld zum Fenster herauswerfen (als Steuer) mag ich dann doch eigentlich auch nicht :P irgendwo muss man halt anfangen zu sparen :D

Nee aber ernsthaft, die Führerscheinsache wäre der Hauptvorteil bzw. absoluter Gamechanger in meinem Fall.
 
Yohanz

Yohanz

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Die Fahrerlaubnis hat aber nichts mit der Steuerbefreiung, respektive der Kennzeichenfarbe zu tun.
Oder anders gesagt: Fährst du außerhalb Lof, hast du mit L und T keine Fahrerlaubnis.
Z.B. wenn du Holz zum Kunden auslieferst. Nicht der Betrieb entscheidet da über den Lof-Zweck, sondern die Fahrt an sich.

Ich werde es auch nicht verstehen warum eine Fahrerlaubnis Zweck- und nicht Fahrzeuggebunden ist.
 
Yohanz

Yohanz

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Jou, korrekt. Ich wollte damit auch nur nochmal auf die diffizile Lage in Deutschland hinweisen.

Gruß, Johannes
 
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quiknik

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Ja die Lage in Deutschland ist mehr als diffizil wenn es so ein unnötig kompliziert gemachtes Gesetz gibt. Es ist ja gut dass die Landwirte so unterstützt werden und nur die aber jetzt schaust Dir mal die Hobbybauern an die das vielleicht im Nebenerwerb machen möchten bzw. gezwungen werden das im Nebenerwerb zu machen weil man anders nicht mehr überleben kann, die sollen dann den vollen Steuersatz zahlen und werden (zum Teil, hauptsächlich die neue Generation) gezwungen alles auf 3,5t zu begrenzen und abgestraft weil sie das machen möchten. Der eine oder andere wird dann bestimmt sagen, dann lasse ich es halt. Das hier ist ja auch nur eins von vielen Themen wie es einem madig gemacht wird. Man zerstört lieber sen eigenes Kulturgut als auf ein paar Gesetze und Steuereinnahmen zu verzichten. Jeder der sowas nebenher machen möchte sollte doch in vollem Umfang unterstützt werden. Ich würde gerne meiner Tochter noch den Bauernhof von früher zeigen der ein paar Hühner, ein paar Schweinen und ein paar Kühe hat und noch ein paar Felder bewirtschaftet, so stelle ich mir einen Bauernhof vor. Ich weiß nicht wie ihr das seht oder wie es euch dabei geht. Wenn ich durch das Dorf meiner Oma fahre war jedes zweite Haus ein Hof mit Misthaufen vor der Tür. Jetzt ist jedes zwei Haus ein seelenloser Neubau der effizient jeden cm² nutzt und der Misthaufen nun 1,5 Stellplätze oder ein Schottergarten ist. Ich bin wirklich niemand der sich gegen den intelligenten Fortschritt stellt aber hier verlieren wir ein Stück Identität... oh mann wo kam das jetzt her :) musste scheinbar raus.

Grüße Nik
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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die sollen dann den vollen Steuersatz zahlen und werden (zum Teil, hauptsächlich die neue Generation) gezwungen alles auf 3,5t zu begrenzen und abgestraft weil sie das machen möchten.
Moin, das stimmt nicht.
Ob Haupterwerb oder Nebenerwerb ist egal. So lange man am Wirtschaftsverkehr teilnimmt bekommt man steuerbefreite, grüne Kennzeichen.
Für Nebenerwerb unter 20ha gibt es sogar noch mehr Erleichterungen weil man keine Buchführung machen muss. ("13a Betrieb").


Ich würde gerne meiner Tochter noch den Bauernhof von früher zeigen der ein paar Hühner, ein paar Schweinen und ein paar Kühe hat und noch ein paar Felder bewirtschaftet, so stelle ich mir einen Bauernhof vor.
Ja früher war alles besser... Warum hast du keine Hühner, Schweine und Kühe?

Das ist leider ein verblendetes Bild der Landwirtschaft aus den 50er und 60er Jahren.
Zeig deiner Tochter lieber mal einen modernen Boxenlaufstall mit Melkroboter, wo der Landwirt per App sehen kann welche Kuh bereits gemolken ist und welche noch nicht. Das hat zumindest meine Kinder begeistert.

Jeder der sowas nebenher machen möchte sollte doch in vollem Umfang unterstützt werden.
Das wird man als Nebenerwerbsbetrieb.
Aber Liebhaberei und Hobby wird vom Staat nicht gefördert. Da soll doch bitte jeder das hauptberuflich verdiente Geld in sein Hobby investieren.
 
Thema: Kleinunternehmen Forstwirtschaft - Grüne Nummer
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