Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Diskutiere Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Morgen, Da streiten und diskutieren wir schon seit Jahren, was mit und ohne steuerbefreitem grünen Kennzeichen möglich ist in Bezug auf die...
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DX-Driver

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Genau so muß das !!!

Grüßle Reiner
 
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deutzmarc

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Wir hatten einen fornlosen Schrieb aufgesetzt, daß ich in seinem Auftrag Strohballen befördere. Also LoF.
Moin

Reicht das denn wirklich aus, dass man bestätigt, im Auftrag unterwegs zu sein.
Wenn ich als Frachtführer für jemanden etwas gewerblich befördere, dann habe ich auch einen Auftrag.
Ich denke, es geht eigentlich darum, dass der Landwirt Verfügungsberechtigter über die Zugmaschine ist und diese dann auch zu seinem Hof gehört.
Denn das Gesetz sagt ja, dass der zulassungsfreie Anhänger ein Folgekennzeichen einer zum Hof gehörigen Zugmaschine tragen muss.

LG Marc
 
Ackerfahrer

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Hallo

Der Anhänger war ein Krone Emsland im tadellosen Zustand. Alles funktionierte.
Ach ja, wir hatten noch zur Vorsicht eine Kopie der Zulassung vom Traktor des Folgekennzeichens gemacht. Interessierte aber dem Polizisten nicht.
Ich nehme an das es ihn verwunderte das der Anhänger so weit vom Zulassungskreis bewegt wurde.
Das war keine gewerbliche Beförderung. Das Stroh war für Eigenbedarf, also für meine Tiere.
 
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deutzmarc

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Ich glaube, Du hast das falsch verstanden, was ich geschrieben habe.
Es geht nicht darum, dass Du nichts gewerblich befördert hat.
Es geht mir nur um einen Vergleich, bzw. Abgrenzung.
Das mit dem Spediteur war ein Beispiel.

Was vereinzelt Polizisten sagen, dass interessiert mich schon lange nicht mehr, das sind nur Einzelmeinungen. Da kann man schonmal Glück haben, wenn der Polizist keine Ahnung hat. Interessanter finde ich, was im Gesetz, der Kommentierung und in den Urteilen steht.

LG Marc
 
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agp8x

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Das Stroh bringt rechtlich gesehen keinen Vorteil. Der Schlepper müsste offiziell für die Zeit an den Landwirt vermietet werden, dann kann dessen Folgekennzeichen dran bleiben. Ansonsten gilt, wie beim Ausleihen eines Anhängers vom Nachbarn auch: Es muss ein Folgekennzeichen des Betriebes dran, zu dem der Schlepper gehört. Das hat den Grund, dass Versicherungsanliegen und Verkehrsvergehen beim richtigen Halter landen.
Mit etwas Stroh ist es halt weniger offensichtlich als ohne Kennzeichen durch die Nacht zu juckeln, und kann oberflächliche Kontrollen bestehen. Sollte doch ein Unfall passieren, freut sich der Gegner wenn er daraus Vorsatz konstruieren kann. Warum nicht einfach ein eigenes Folgekennzeichen mitnehmen?
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Hallo,
Zu dem Thema Wegfall der Steuerbefreiung kam gestern ein Beitrag im Bayerischen Fernsehen: quer
 
Yohanz

Yohanz

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Moin,

Steuer hin oder her, für mich wäre eine Besteuerung ein finanzieller Verlust. Daher bin ich nicht dafür.
Bei Vollerwerbslandwirten wäre eine Besteuerung wahrscheinlich egal, bzw. ein durchlaufender Posten, da dieser auf den Preis der jeweiligen Produkte umgelegt wird. Vielleicht ist das auch nur ein Wunschgedanke.
Volkswirtschaftlich gesehen, wird sich da wohl garnichts ändern(oder doch?).
Fakt ist, es wird ein weiteres Tor für Produkte aus dem Ausland mit zweifelhaften Herstellungsmethoden geöffnet und das Höfesterben in Deutschland forciert!

Gruß, Johannes
 
D6006A

D6006A

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Moin,
Johannes, du überschätzt maßlos die Marktposition, die man als Landwirt hat. Glaubst Du, das ich, als aktiver Landwirt, irgendwas, das uns produktionserschwerend von der Politik aufgelegt wird, auf meine Preise schlagen kann? Der Landwirt ist Mengenanpasser. Guck dir doch an, wie der Lebensmitteleinzelhandel mit den Meierein umgeht. Das ist Macht! Aber da traut sich unser Kartellamt nicht ran!
Brot und Spiele, die Lebensmittel müssen billig sein, egal wo sie produziert werden. Deutschland verkommt zur grünen Spielwiese und in Mittel- und Südamerika brennt der Urwald!
Es ist, wie du schlußendlich resümierst. das ist ein Wunschgedanke.
Dein zweiter Absatz trifft es voll und ganz, aber das ist es ja auch, was die Politik und ganz vorne weg die Grünen wollen!
Gruß
Frank
 
thomas66

thomas66

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Hallo,
Zu dem Thema Wegfall der Steuerbefreiung kam gestern ein Beitrag im Bayerischen Fernsehen: quer
sehr schlechter Bericht, zum einen zahlt der Bauer sicher mehr als Tausend Euro mehr wenn er fünf Schlepper dieser Größenordnung hat (ZGG) , zum anderen müßen alle Anhänger auch versteuert werden.
Jeder Unternehmer hat ja keine andere Möglichkeit als dies auf die Preise seiner Produkte umzulegen oder aufzugeben. Preise erhöhen sich und zahlen tun am Ende doch wieder Alle.
Der Einzige der hier Verdient ist unser Staat. Und dies leider nur zu dem Zweck es auf der ganzen Welt zum Fenster raus zu schmeißen.

Leider denken nur wenige den Schritt weiter. Abschaffung der Landwirtschaft und Schikane der Bürger, was anderes sehe ich hier nicht.

Gruß
 
Grafen

Grafen

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Hallo zusammen,
der Experte im Beitrag des Bayrischen Fernsehens sagt, man müsse immer wieder Steuern und Steuerbefreiungen auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen. Das stimmt, ich erinnere nur an die Schaumweinsteuer, die 1902 für die Finanzierung der Kriegsflotte des Kaisers erlassen wurde..... Da gibt es noch mehr Beispiele. Aber Moment mal: Bei der Schaumweinsteuer bekommt der Staat ja das Geld.... Ein Schelm, …..

Grüße aus dem Norden
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Aber man kann dann ohne Probleme zu Oldtimer Schleppertreffen fahren. Weil nur darum gibt es ja ständig die Diskussionen wegen des grünen Kennzeichens, Steuerhinterziehung (ja, nein vielleicht) Brauchtumsveranstaltung (ja, nein vielleicht?). Und da geht es erst mal nur um die Zugmaschine/ Schlepper. Was dann Anhänger mäßig noch hinten dran kommt (Wohnwagen, Baubude, Miststreuer, Tieflader (mit und ohne Kugelkopfkupplung) kommt dann noch hinzu. Das Ganze wird dann noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Daher halte ich eine Vereinheitlichung für sinnvoll. Dann können die "Blauen" hinter meinem grünen Kennzeichen mit 18 km/h hinterher schleichen so lange sie wollen, bis 0815 Buxtehude auf´s Schleppertreffen, Wochentags unabhängig. Da gibt´s dann keine Einwände mehr. Die Oldtimer Veranstalter würden davon auch eher profitieren. Kein Theater mehr mit Anträgen für eine Brauchtumsveranstaltung. Alles ein wenig entschlacken und locker machen und Abfahrt.

Ob die paar Hundert Euro Steuer im Jahr einen Landwirt in den Konkurs treiben, vage ich mal zu bezweifeln.

Friedrich
 
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geessen

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Ob die paar Hundert Euro Steuer im Jahr einen Landwirt in den Konkurs treiben, vage ich mal zu bezweifeln.
wenns nur ein paar hundert Euro wären, sicherlich nicht. Die Schätzungen gehen weit in den 4 stelligen Bereich rein. Ein durchschnittlicher Voll- oder Nebenerwerbsbauer wird nicht soviele Traktoren haben die im niederen PS -Bereich liegen und deshalb die Steuer verhältnismäßig gering ist.
Weiter sind die meisten Landwirte an Lieferverträge gebunden, deren Höhe der Handel festlegt. Da glaub ich nicht daß Aldi und CO dafür bereit sind die Preise zu erhöhen, bzw der Verbraucher deswegen bereit ist mehr zu zahlen.
Aber man kann dann ohne Probleme zu Oldtimer Schleppertreffen fahren.
das kann man auch jetzt schon, einfach den Schlepper versteuern
 
F

FahrM66Tfan

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Ja, den Schlepper kann man für mindestens einen Monat versteuern. Nur, das weis die Rennleitung nicht, die einem hinterher fährt. Dann wird das Rennen abgewunken, Palaber wegen nichts, Dokumente zeigen und das der Schlepper versteuert ist. Ist halt unnötig umständlich. Aber ist ja schon mal gut das es so überhaupt funktioniert.:)

Friedrich
 
Thema: Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

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